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Kreditfinanzierung >> Sicherheit für Käufer und Verkäufer herstellen

Verkäufer sollten sich nicht blind auf die vorgebliche Bonität eines Kaufinteressenten verlassen, sagt Wolfgang Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Könne dieser nach dem Abschluss des Notarvertrags den Kaufpreis nicht zahlen, droht eine teure Rückabwicklung.

Der Immobilienkauf ist für die allermeisten Menschen das größte finanzielle Projekt ihres Lebens und nur in wenigen Fällen ohne Fremdfinanzierung zu stemmen. „Deshalb ist wichtig, dass Kaufinteressenten vor der Unterzeichnung des Notarvertrags mit ihrer Bank einig sind und wissen, dass sie die notwendige Finanzierung tatsächlich erhalten“, sagt Wolfgang Peter Pauly, geschäftsführender Gesellschafter von Wolfgang Pauly Immobilien mit Büros in Düsseldorf, Mönchengladbach, im Ruhrgebiet und im Raum Köln/Bonn. Der erfahrene Immobilienmakler, der mit seinem Team Jahr für Jahr eine große Zahl an Immobilientransaktionen realisiert, betont, dass es gar nicht so selten sei, dass die Käuferfinanzierung nicht sichergestellt sei. „Verkäufer verlassen sich dann auf die Versprechen des Interessenten, dass schon alles gut gehen wird. Aber sie fordern keinen Nachweis über die Bonität und die Finanzierung“, weiß Wolfgang Pauly aus der Praxis.

Das könne aber zu einem echten Problem werden – denn wenn die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen können und sich dies erst nach Unterzeichnung des Notarvertrags herausstellt, hat das erhebliche Konsequenzen. „Dann muss der Notarvertrag rückabgewickelt werden. Das ist teuer, denn neben dem Maklerhonorar werden auch die Notargebühren fällig, obwohl die Transaktion gar nicht stattgefunden hat. Und im Anschluss startet die Vermarktung der Immobilie aufs Neue. Das kostet wiederum Zeit und Geld. Schließlich werden beim späteren Verkauf die gleichen Kosten noch einmal fällig wie beim Fehlversuch“, warnt der Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Genaue Zahlen über die Rückabwicklungsfälle von Notarverträgen im Immobilienbereich gibt es nicht; aber sie scheint hoch zu sein, von bis zu 25 Prozent ist die Rede. „Das Risiko ist also für Immobilienverkäufer real und nicht von der Hand zu weisen. Es kann jeden treffen.“

Sein Rat: vor dem Notartermin immer die Finanzierung bestätigen lassen. „Das reduziert die Gefahr weitgehend, dass der Verkauf wegen der sogenannten nachträglichen Unmöglichkeit der Finanzierung rückabgewickelt werden muss.“ Wolfgang Pauly sieht es auch als die Aufgabe des Maklers an, beiden Parteien eng zu begleiten und vor Schaden zu bewahren. Deshalb prüfen die Makler von Wolfgang Pauly Immobilien immer die Bonität der potenziellen Käufer, um Sicherheit für alle Seiten herzustellen. „Eigentümer dürfen sich vor diesem Schritt nicht scheuen, nur weil sie meinen, der Interessent sei auf Grund seines Auftretens allein schon kreditwürdig und könne den Kaufpreis natürlich aufbringen. Eine Bonitätsprüfung ist kein Angriff auf den Kaufinteressenten oder dessen Vertrauenswürdigkeit, sondern eine Maßnahme, die Immobilientransaktion abzusichern.“

Damit der Kaufinteressant die Finanzierung mit der Bank abklären kann, benötigt er vom Verkäufer die vollständigen sogenannten beleihungsfähigen Unterlagen. Laut Wolfgang Pauly gehören zu diesen beleihungsfähigen Unterlagen unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, Lageplan oder Flurkarte sowie die Wohnflächenberechnung oder die Kubaturberechnung. „Wer unvollständige Unterlagen für die Käuferfinanzierung zur Verfügung stellt, kann seine Immobilie nicht verkaufen, da der potenzielle Käufer keine Kreditzusage bekommt“, sagt der Experte, der Verkäufer bei der Zusammenstellung der Unterlagen berät.


 

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Kreditfinanzierung >> Sicherheit für Käufer und Verkäufer herstellen

Verkäufer sollten sich nicht blind auf die vorgebliche Bonität eines Kaufinteressenten verlassen, sagt Wolfgang Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Könne dieser nach dem Abschluss des Notarvertrags den Kaufpreis nicht zahlen, droht eine teure Rückabwicklung.

Der Immobilienkauf ist für die allermeisten Menschen das größte finanzielle Projekt ihres Lebens und nur in wenigen Fällen ohne Fremdfinanzierung zu stemmen. „Deshalb ist wichtig, dass Kaufinteressenten vor der Unterzeichnung des Notarvertrags mit ihrer Bank einig sind und wissen, dass sie die notwendige Finanzierung tatsächlich erhalten“, sagt Wolfgang Peter Pauly, geschäftsführender Gesellschafter von Wolfgang Pauly Immobilien mit Büros in Düsseldorf, Mönchengladbach, im Ruhrgebiet und im Raum Köln/Bonn. Der erfahrene Immobilienmakler, der mit seinem Team Jahr für Jahr eine große Zahl an Immobilientransaktionen realisiert, betont, dass es gar nicht so selten sei, dass die Käuferfinanzierung nicht sichergestellt sei. „Verkäufer verlassen sich dann auf die Versprechen des Interessenten, dass schon alles gut gehen wird. Aber sie fordern keinen Nachweis über die Bonität und die Finanzierung“, weiß Wolfgang Pauly aus der Praxis.

Das könne aber zu einem echten Problem werden – denn wenn die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen können und sich dies erst nach Unterzeichnung des Notarvertrags herausstellt, hat das erhebliche Konsequenzen. „Dann muss der Notarvertrag rückabgewickelt werden. Das ist teuer, denn neben dem Maklerhonorar werden auch die Notargebühren fällig, obwohl die Transaktion gar nicht stattgefunden hat. Und im Anschluss startet die Vermarktung der Immobilie aufs Neue. Das kostet wiederum Zeit und Geld. Schließlich werden beim späteren Verkauf die gleichen Kosten noch einmal fällig wie beim Fehlversuch“, warnt der Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Genaue Zahlen über die Rückabwicklungsfälle von Notarverträgen im Immobilienbereich gibt es nicht; aber sie scheint hoch zu sein, von bis zu 25 Prozent ist die Rede. „Das Risiko ist also für Immobilienverkäufer real und nicht von der Hand zu weisen. Es kann jeden treffen.“

Sein Rat: vor dem Notartermin immer die Finanzierung bestätigen lassen. „Das reduziert die Gefahr weitgehend, dass der Verkauf wegen der sogenannten nachträglichen Unmöglichkeit der Finanzierung rückabgewickelt werden muss.“ Wolfgang Pauly sieht es auch als die Aufgabe des Maklers an, beiden Parteien eng zu begleiten und vor Schaden zu bewahren. Deshalb prüfen die Makler von Wolfgang Pauly Immobilien immer die Bonität der potenziellen Käufer, um Sicherheit für alle Seiten herzustellen. „Eigentümer dürfen sich vor diesem Schritt nicht scheuen, nur weil sie meinen, der Interessent sei auf Grund seines Auftretens allein schon kreditwürdig und könne den Kaufpreis natürlich aufbringen. Eine Bonitätsprüfung ist kein Angriff auf den Kaufinteressenten oder dessen Vertrauenswürdigkeit, sondern eine Maßnahme, die Immobilientransaktion abzusichern.“

Damit der Kaufinteressant die Finanzierung mit der Bank abklären kann, benötigt er vom Verkäufer die vollständigen sogenannten beleihungsfähigen Unterlagen. Laut Wolfgang Pauly gehören zu diesen beleihungsfähigen Unterlagen unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, Lageplan oder Flurkarte sowie die Wohnflächenberechnung oder die Kubaturberechnung. „Wer unvollständige Unterlagen für die Käuferfinanzierung zur Verfügung stellt, kann seine Immobilie nicht verkaufen, da der potenzielle Käufer keine Kreditzusage bekommt“, sagt der Experte, der Verkäufer bei der Zusammenstellung der Unterlagen berät.


 

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