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Vorfälligkeitsentschädigung

Ein Großteil der Bankberechnungen sind falsch, zu Ihrem Nachteile berechnet. Die Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf sollten Sie auf jeden Fall überprüfen lassen.

Teuer werden kann es bei vorzeitiger Ablösung der zehnjährigen Zinsfestschreibung bei der Baufinanzierung.

Erfolgt der Immobilienverkauf/ die Rückzahlung innerhalb der Zinsfestschreibung, wird die finanzierende Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um ihren Zinsverlust auszugleichen.

Die verlangten Entschädigungssummen fallen oft zu hoch aus. Lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale Hamburg online beraten. Gegen eine geringe Gebühr wird sie die Forderung Ihrer Bank überprüfen. Einfach die Bankabrechnungen einreichen und wenige Tage später haben Sie ein Ergebnis.

In bestimmten Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen: Wenn der Zins über zehn Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, haben Sie als Verbraucher nach Ablauf von zehn Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen. Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben.

Wenn die Bank das Darlehen kündigt, etwa weil die Raten nicht mehr bezahlt werden können, darf sie ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sondern lediglich Verzugszinsen.