Das Baulasten-Verzeichnis
…in der Praxis oft unterschätzt
Immobilien-Käufer sollten beim Erwerb auf Details wie zum Beispiel die eingetragenen Baulasten achten. Sehr wichtig für die Sicherheit bei einer Immobilientransaktion, aber leider in der Praxis oft unterschätzt.
Was ist eine Baulast?
„Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte, das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In NRW ist das Baulastenverzeichnis umfassend gültig.“ Baulasten betreffen zum Beispiel eine Zufahrts- oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück, und die Baulasterklärung belastet in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.
Baulasten sind oftmals erforderlich, um rechtliche Hindernisse für die Genehmigung eines Bauantrages oder die Genehmigung einer Grundstücksteilung ausräumen zu können.
„Wer die eingetragenen Baulasten eines Grundstücks nicht kennt, kann Überraschungen erleben, die sich auf sein Grundstück, die Immobilie und seine Zukunftspläne auswirken können. Es ist deshalb wichtig, sich beim Erwerb über die Baulasten zu informieren – und auch Verkäufer sollten damit offen umgehen und nichts verbergen.“
Besteht kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat. „Insofern ist eine Baulast kein Grund, eine Immobilie nicht zu erwerben. Nur sollte man eben wissen, was die Szenarien sein können.“