Kosten für Verkäufer
Notarkosten Hausverkauf: Eine kurze Auflistung der Kosten, die auf Sie zukommen können … welche Kosten muss der Verkäufer bei einer Veräußerung tragen.
Beim Verkauf einer Immobilie sind die Kosten für die Verkäuferpartei überschaubar. Die Beurkundung selbst und die Grunderwerbsteuer bezahlt die Käuferpartei. Die Beauftragung zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs durch den Notar sollte durch die Käuferpartei erfolgen. Die Folgen eines Rücktritts vom beabsichtigten Kaufvertrag trägt der Verursacher.
IM EINZELNEN
- Gebühren des Notars und des Amtsgerichts/ Grundbuchamts trägt der Käufer
0,00 €
- Grunderwerbsteuer trägt der Käufer
0,00 €
- Löschung einer Grundschuld
Gebühren sind wertabhängig/ die Löschung einer Grundschuld von 250T€ kostet beim Notar, Bank und Grundbuchamt
circa 200,00€
- Energieausweis für Einfamilienhäuser/ Wohnungen
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Die Kosten variieren hier sehr stark. Angebote einholen lohnt sich.
circa 50 € bis 400,00 €
- Energieausweis für Gewerbe
Kosten variieren sehr stark. Angebote einholen lohnt sich.
circa ab 350,00 €
- Maklerhonorar z.B. für Einfamilienhäuser und Wohnungen paritätisch nach § 656a/ 656d BGB. Ortsübliches Verkäuferhonorar in NRW
3,57 %
- Maklerhonorar z.B. für Mehrfamilienhäuser/ Gewerbe oder Grundstücke sind frei verhandelbar. Ortsübliches Verkäuferhonorar in NRW
3,57 %
- Preis-/ Wertermittlung bei einer Auftragserteilung an Wolfgang Pauly Immobilien
0,00 €