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Wohnzimmer
Energieausweis und Sparschwein

Energieausweis

Energieausweis Hauskauf/Wohnungskauf: Ein MUSS bei jedem Kauf und jeder Miete einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis

 

Der Energieausweis ist vergleichbar mit einem Wohngebäude-Pass mit den dazugehörigen, relevanten Energie-Daten.

Zu Wohnzwecken dienende Häuser und Wohnungen benötigen bei Verkauf oder bei Vermietung zwingend einen vorgeschriebenen, so genannten Energieausweis. Dieser Ausweis macht Wohngebäude relativ vergleichbar … zumindest wenn die gleiche Berechnungsart gewählt wurde.

Es wird zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis unterschieden. Die Ergebnisse beider Ausweise sind teilweise sehr unterschiedlich. Ursache ist die differierende Grundlage … beim Bedarfsausweis wird der eigentliche Energiebedarf des Hauses aus Mauerstärken/ Fensterart/ Glasart und vielem mehr ermittelt. Beim Verbrauchsausweis werden lediglich die Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Grundlage herangezogen. Es liegt auf der Hand, dass das Ergebnis eines Bedarfsausweises der Wahrheit hier viel näher kommt.

Generell hat ein Energieausweis eine Laufzeit von zehn Jahren. Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde, müssen Verkäufer oder Vermieter eine Reihe von Pflichtangaben wie zum Beispiel die Energieeffizienzklasse bereits in der Internetanzeige/ Zeitungsanzeige nennen. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht vollständig tut, muss mit einem Bußgeld in 5-stelliger Höhe rechnen.