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Besprechung mit Wolfgang Pauly

Baulastenverzeichnis schon eingesehen??

Der Auszug muss schriftlich beantragt werden

 

Besonders Banken und vermehrt auch private Käufer fordern Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis vor der Finanzierungszusage bzw. der notariellen Beurkundung.

Durch die schriftliche Offenlegung schon im Vorfeld verhindern Sie gegebenenfalls erhebliche, eigene Vermögensschäden. Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis muss schriftlich beantragt werden. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher … wir erledigen diese Details für Sie.

Was ist eine Baulast?
„Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In Nordrhein-Westfalen ist das Baulastenverzeichnis umfassend gültig.“ Baulasten betreffen zum Beispiel eine Zufahrts- oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück, und die Baulasterklärung belastet in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.

Baulasten sind oftmals erforderlich, um rechtliche Hindernisse für die Genehmigung eines Bauantrages oder die Genehmigung einer Grundstücksteilung ausräumen zu können.

„Wer die eingetragenen Baulasten eines Grundstücks nicht kennt, kann Überraschungen erleben, die sich auf sein Grundstück, die Immobilie und seine Zukunftspläne auswirken können. Es ist deshalb wichtig, sich beim Erwerb über die Baulasten zu informieren – und auch Verkäufer sollten damit offen umgehen und nichts verbergen.“ Besteht kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat. „Insofern ist eine Baulast kein Grund, eine Immobilie nicht zu erwerben. Nur sollte man eben wissen, was die Szenarien sein können.