Anliegerbeiträge und Erschließungskosten
Hausverkauf Nebenkosten: Diese Kosten umfassen auch die Anlieger-/ Erschließungskosten, die auf Sie zukommen könnten. Der Auszug muss schriftlich beantragt werden.
Auskünfte über Erschließungskosten/ Anliegerbeiträge.
Finanzierende Banken und die Käuferparteien verlangen auch hier von Ihnen als Eigentümer vermehrt die Vorlage einer schriftlichen Auskunft als Voraussetzung für eine notarielle Beurkundung. Es ist klug, auch hier gut vorbereitet zu sein und eine mögliche Beurkundung nicht zu gefährden … wir regeln das für Sie.
Erschließungskosten und Anliegerbeiträge
„Im Rahmen einer Baulanderschließung werden von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten der Grundstücke für den Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zum Teil hohe Erschließungsbeiträge gefordert, dazu kommen die Anliegerbeiträge für die Bereitstellung von Anlagen zur Ableitung von Abwasser und für die Verlegung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen“.
Auf die Grundstückseigentümer können auch noch Jahre nach der Bebauung im Rahmen von Zweiterschließungsmaßnahmen zusätzliche Erschließungskosten zukommen.
„Das müssen Käufer von Bestandsobjekten natürlich im Blick behalten und gegebenenfalls finanziell kalkulieren. Sicherheit bei der Immobilientransaktion zu schaffen, ist für einen Käufer deshalb immens wichtig.
Wenn keine Anliegerbeiträge mehr anfallen und die Stadt dies schriftlich bestätigt, kommen keine Kosten auf den Käufer zu. Andernfalls informiert die Stadt in dem Schreiben über die Beiträge.