
Pinkeln im Stehen
Pinkeln im Stehen
Mietrecht: BGH-Urteil stärkt Mieterrechte – Stehpinkeln erlaubt!
Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Klarheit im Mietrecht: Mieter dürfen in ihrer Wohnung im Stehen urinieren, ohne für mögliche Schäden am Boden haftbar gemacht zu werden. Laut dem Amtsgericht Düsseldorf gehört dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.
Ein Vermieter, der 1.900 € der Kaution für Schäden an einem Marmorboden einbehielt, bekam vor Gericht Unrecht. Die Begründung: Ohne vorherigen Hinweis auf die Empfindlichkeit des Bodens kann kein Schadenersatz verlangt werden.
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Mietern und zeigt, dass Vermieter bei der Wahl hochwertiger Materialien auch auf deren Pflege und mögliche Nutzung hinweisen müssen.
Sie haben Fragen zum Mietrecht oder Immobilienbesitz? Wir beraten Sie kompetent zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter oder Vermieter. Jetzt informieren!
✅ Mietrecht Urteil 2025
✅ Stehpinkeln erlaubt Mietrecht
✅ Mietvertrag Kaution Rückzahlung
✅ Kaution einbehalten unzulässig
✅ Mieterrechte gegen Vermieter
✅ Urinschäden Marmorboden Mietwohnung
✅ Vermieter Pflichten Schadensersatz
✅ Mieter Kaution zurückfordern
✅ Amtsgericht Düsseldorf Mietrecht
✅ Tipps für Mieter und Vermieter