
Wo sind nur unsere Grundschuldbriefe geblieben
GRUND-SCHULD-BRIEF
… fehlt beim Notartermin der Original-Grundschuldbrief der Bank, kann das ernste Folgen haben: Ohne diesen Brief kann die Grundschuld nicht gelöscht werden, auch wenn das Darlehen längst abbezahlt ist. Die Immobilie gilt dann weiterhin als “belastet”.
Das bedeutet: Der Käufer bekommt keine saubere, lastenfreie Immobilie, wie es im Kaufvertrag meist vereinbart ist. Die Bank des Käufers wird den Kauf oft nicht finanzieren, weil sie keine sichere Grundschuld eintragen kann. Der Verkauf verzögert sich um Monate, weil ein gerichtliches Aufgebotsverfahren nötig ist, um den Grundschuldbrief für ungültig zu erklären.
Das kostet Zeit (mindestens 6 Monate) und Geld (Gerichts- und Notarkosten). Im schlimmsten Fall platzt der Verkauf, weil der Käufer abspringt oder Schadensersatz fordert. Verkäufer sollten daher unbedingt vor dem Verkauf prüfen, ob alle Grundschuldbriefe vorhanden sind, und frühzeitig mit der Bank klären, wo sie sind.
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WOLFGANG PETER PAULY