Beim privaten Verkauf einer Immobilie ohne versierten Immobilienmakler oder rechtlichen Beistand können dem Verkäufer finanzielle Gefahren drohen:
Falsche Angaben und Haftungsrisiken
- Wohnflächenberechnung: Eine falsche Angabe der Wohnfläche kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Verkäufer haften für die Richtigkeit ihrer Angaben1.
- Übertreibung in der Beschreibung: Übertriebene oder falsche Angaben zur Immobilie können als arglistige Täuschung gewertet werden und den Käufer zum Rücktritt oder zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen1.
- Grundstücksgröße: Fehlerhafte Angaben zur Grundstücksgröße können ebenfalls Schadensersatzansprüche nach sich ziehen1.
Weitere rechtliche Fallstricke
- Gewährleistungspflichten: Ohne Makler trägt der Verkäufer die volle Verantwortung für die Offenlegung aller bekannten Mängel, um Haftungsrisiken zu vermeiden1.
- Vertragsgestaltung: Fehler bei der Vereinbarung wichtiger Punkte wie Mängelregelung, Haftung oder Zahlungsmodalitäten können später zu kostspieligen Problemen führen1.
- Unvollständige Unterlagen: Versäumnisse bei der Bereitstellung aller notwendigen Dokumente können den Verkauf verzögern oder gefährden1.
- Rechtliche Formalitäten: Die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. die notarielle Beurkundung, kann zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags führen2.
Schutzmaßnahmen für private Verkäufer
Um diese Risiken zu minimieren, sollten private Verkäufer:
- Alle Angaben zur Immobilie sorgfältig prüfen und dokumentieren.
- Bei Unsicherheiten einen Sachverständigen hinzuziehen.
- Alle bekannten Mängel offenlegen.
- Sich über rechtliche Anforderungen informieren oder rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.