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10.03.2025

VORFÄLLIGKEIT ENTFÄLLT

BGH-Urteil: Baukredite jetzt einfacher vorzeitig ablösen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte für zahlreiche Immobilienbesitzer von großer Bedeutung sein. Viele Banken haben in der Vergangenheit hohe Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditablösungen verlangt. Doch nun wurde entschieden: Solche Gebühren sind nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln eindeutig und verständlich formuliert sind.

Welche Baufinanzierungen sind betroffen?

Besonders Kreditverträge aus den Jahren 2016 bis 2021 stehen im Fokus. In vielen Fällen wurden unklare oder unwirksame Klauseln verwendet, die betroffenen Kunden nun unerwartete Vorteile bringen: Sie könnten entweder bereits gezahlte Entschädigungen zurückfordern oder ihren laufenden Immobilienkredit ohne hohe Zusatzkosten vorzeitig beenden.

Was bedeutet das für den Immobilienmarkt?

Die Entscheidung des BGH könnte erhebliche Auswirkungen auf das Immobilienangebot haben. Viele Eigentümer, die sich aufgrund der hohen Kosten bisher nicht von ihrem Kredit lösen konnten, erhalten nun eine neue Möglichkeit für einen Verkauf oder eine günstigere Umschuldung. Dies könnte den Markt beleben und für mehr Flexibilität bei Kauf und Verkauf sorgen.

Ihre nächsten Schritte

  • Kreditvertrag prüfen lassen: Wer zwischen 2016 und 2021 eine Baufinanzierung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob unwirksame Klauseln enthalten sind.
  • Rückforderungen stellen: Falls bereits hohe Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt wurden, kann es sich lohnen, eine Rückerstattung zu beantragen.
  • Verkauf oder Umschuldung erwägen: Die neuen Regelungen könnten es Eigentümern erleichtern, ihre Immobilie ohne finanzielle Hürden zu verkaufen oder auf bessere Kreditkonditionen umzusteigen.

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